MAURICE LÜTZNER

Rechtsanwalt

Portrait von Rechtsanwalt Maurice Lützner

Kontakt
Kurfürstendamm 52
10707 Berlin
luetzner@kemperberlin.de
Tel: +49 30 2359 398 00

 

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Deutsch & Englisch

Maurice Lützner (Jahrgang 1994) ist seit 2022 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen. Bereits zuvor als Referendar wurde er von Ralf Kemper ausgebildet und unterstützte ihn in dessen Dezernat. Maurice Lützner berät und vertritt Auftrag­geber und Auftrag­nehmer in sämtlichen Bereichen des privaten Bau- und Immobilien­rechts, sowohl zur Vertrags­gestaltung als auch bei streitigen Auseinander­setzungen im gerichtlichen Verfahren. Dies insbesondere bei komplexen Bauvorhaben. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Beratung zu Nachtrags­forderungen sowie zu bauzeitlichen Ansprüchen. Neben dem privaten Baurecht berät Maurice Lützner auch zum allgemeinen Immobilienrecht.

CV

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Brandenburg
  • Rechtsanwalt in der Kanzlei KEMPER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seit Juni 2022

Referenzen projektbegleitende Rechtsberatung (Auswahl)

  • Vertragsgestaltung für ein Start-up (Herstellung und Verkauf von modularen Bauteilen)
  • Vertragsgestaltende Beratung bei Gewerbemietverträgen für ein deutschlandweit expandierendes Unternehmen
  • Baubegleitende Rechtsberatung für eine Wohnungsgenossenschaft bei der Modernisierung ihres gesamten Immobilienbestands
  • Laufende Beratung bei der Vertragsgestaltung im Hinblick auf nachhaltige Baumaterialien, insbesondere in der Holzbauweise
  • Gestaltung und Prüfung von gewerblichen Pachtverträgen

Referenzen Gerichtsverfahren (Auswahl)

  • Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in Berlin (Durchsetzung Mängelansprüche gegen Subunternehmer, Streitwert: ca. 350.000 €)
  • Abwehr von Haftungsansprüchen durch Erschütterungen bei Baumaßnahmen (diverse Selbständige Beweisverfahren)
  • Abwehr von öffentlich-rechtlichen Nachbarklagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Abstandsflächenrecht)
  • Div. erfolgreiche Abwehr von Nachtragsforderungen für Auftraggeber
  • Durchsetzung offener Sicherheitsleistung nach § 650f BGB sowie Werklohnforderung für Bauunternehmen (LG Berlin, Streitweit ca. 1 Mio. €)
  • Div. Durchsetzung von Honorarforderungen für Architekten
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