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Hier informieren wir Sie über Termine, Veröffentlichungen und Veranstaltungen.

1. Juli 2025 | WIR SIND UMGEZOGEN

 

 

Ab 01.07.2025 finden Sie uns am Kurfürstendamm 52 (Ecke Schlüterstraße, am George-Grosz-Platz), 10707 Berlin. Wir sind zurück im Mientus-Haus, nun in der 2. Etage. Größere und schönere Räume eröffnen neue Perspektiven. Mehr dazu im Herbst.



19. Mai 2025 | Frühjahrskongress des DVP – Session 3: Wer macht was bei Nachträgen?


Fotos: Ole Bader, Berlin (im Auftrag des DVP)
 

Am 9. Mai 2025 fand in Essen der Frühjahrskongress des DVP – Deutscher Verband für Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. mit mehr als 240 Teilnehmern statt. Zum Nachmittag wurden parallel vier Sessions angeboten. Unter der Co-Leitung von Ralf Kemper, Leiter der Fachgruppe Recht & Verträge im DVP, fand die mit mehr als 75 Teilnehmer bestbesuchte Session 3 zum Berliner Protokoll und zur Aufgabenverteilung bei der Nachtragsbearbeitung auf Bauherrenseite statt.

Mit der Neufassung des Berliner Protokolls 2.0 im Jahre 2023 wurden die Aufgabenbereiche zwischen Projektsteuerung, Objektplanung, baubetrieblichen Sachverständigen und Rechtsanwälten strukturiert und Schnittstellen definiert. Gemeinsam mit Daniel Kalus (Geschäftsführer der IQ Real Estate GmbH, Düsseldorf) und Patrick Rüggeberg (Partner der CON.partners Partnerschaft mbB, ö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Bauablaufstörungen sowie Leiter der Fachgruppe Baubetrieb im DVP) wurde mit den Teilnehmern intensiv und lebhaft diskutiert, wie die Umsetzung in der Praxis erfolgen kann und wo noch Optimierungsbedarf besteht.

Das Berliner Protokoll kann hier bezogen werden: https://dvpev.de/produkt/berlin[…]



15. Mai 2025 | „Nachtragsmanagement und Vertragsgestaltung“ – Vortrag bei der Baukammer Berlin

Patrique Metzger wurde bei der Baukammer Berlin für die folgende zweistündige Fortbildungsveranstaltung einschließlich Diskussionsmöglichkeit für den 19.05.2025 17:00 Uhr, gebucht:

 

„Nachtragsmanagement und Vertragsgestaltung“

Seit dem 01.01.2018 gilt das „neue“ BGB-Bauvertragsrecht, welches den einschlägigen Regelungen der VOB/B widerspricht. Der Vortrag soll anhand aktueller Rechtsprechung und konkreter Fallbeispiele aus der Praxis eine Gesamtübersicht über die wichtigsten Regelungen im BGB sowie in der VOB/B bieten. Im Mittelpunkt soll dabei die Frage stehen, welche Bedeutung die VOB/B vor dem Hintergrund des „neuen“ BGB überhaupt noch hat. Schließlich dürften zahlreiche Vorschriften der VOB/B unwirksam geworden sein.

Nähere Informationen und Anmeldung unter https://www.baukammerberlin.de/fort-und-weiter[…]



14. April 2025 | Bieterrechte im Vergabeverfahren

13.05.2025, 17-19h,
in der Baukammer Berlin

RA Björn Heinrich gibt einen Überblick über Bieterrechte im Vergabeverfahren – von Bieterfragen über vergaberechtliche Rügen bis hin zu Nachprüfungsverfahren.  Das Programm finden Sie hier: www.baukammerberlin.de/fort-und-weit[…]



6. März 2025 | Vorträge zum Recht der Projektsteuerung

RA Ralf Kemper ist als Leiter der Fachgruppe „Recht & Verträge“ im DVP – Deutscher Verband für Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. besonders qualifiziert im Recht der Projektsteuerung. Zu diesem Thema hält er zwei Vorträge, auf die wir an dieser Stelle besonders hinweisen wollen.

 

25.03.2025, 17-19h
in der Baukammer Berlin
In einem zweistündigen Vortrag vermittelt RA Ralf Kemper eine allgemeine Einführung in das Recht der Projektsteuerung.

Das Programm finden Sie hier: www.baukammerberlin.de/fort-und-we[…]

 

09.05.2025,
DVP-Kongress in Essen
Am Nachmittag findet die Session zum Berliner Protokoll 2.0 unter Leitung von RA Ralf Kemper (gemeinsam mit Dipl.-Ing. Daniel Kalus und Dr.-Ing. Patrick Rüggeberg) statt: Die Fachgruppen Baubetrieb sowie Recht und Verträge haben aus interdisziplinärer Perspektive Organisationsempfehlungen für die Aufgaben von Objektplanung/Fachplanung, Projektsteuerung, baubetriebliche Beratung sowie Rechtsberatung bei der Prüfung von Sachnachträgen und Bauzeitnachträgen von ausführenden Firmen erarbeitet und diese sind im Berliner Protokoll 2.0 (2023) durch den DVP veröffentlicht. Das Berliner Protokoll konkretisiert damit die insofern nicht eindeutigen Leistungsbilder nach HOAI und AHO-Heft Nr. 9. Die Session will ausgehend vom Berliner Protokoll die praktische Umsetzung ebenso wie Problemfelder und Streitfälle in der Praxis näher beleuchten. Die Leiter der Fachgruppe Recht und Verträge RA Ralf Kemper und Dipl.-Ing. Daniel Kalus und der Leiter der Fachgruppe Baubetrieb Dr.-Ing. Patrick Rüggeberg stellen diese Schnittstellen unter verschiedenen Perspektiven der Projektbeteiligten dar und möchten mit den Teilnehmern der Session Strategien für eine erfolgreiche Nachtragsprüfung und -verhandlung diskutieren.

Das Programm des Kongresses einschließlich der Session 3 finden Sie hier: www.dvpev.de/veran[…]



2. Oktober 2024 | ESG: Gesetzliche Berichtspflichten ab 01.01.2025

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesrepublik Deutschland die CSR-Richtlinie der EU in Kürze hierzulande umsetzen. Dies betrifft zahlreiche Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2025 entsprechende ESG-Berichte veröffentlichen müssen. Ob auch Ihr Unternehmen dazu gehört, ist in unserem aktuellen Informationsschreiben nachzulesen: [PDF]



2. August 2024 | Vortrag zur Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B

Im Rahmen der 19. Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht des Deutschen Anwaltsinstituts in Berlin am 10.10.2024 hält RA Kemper erneut unter der Moderation des geschätzten Kollegen Prof. Dr. Christian Bönker einen Vortrag. Thema ist in diesem Jahr die praktisch extrem relevante Bedenkenanzeige – ihre Voraussetzungen und Folgen, vor allem wenn sich der Auftraggeber nicht äußert oder sogar abwehrend reagiert. Die Teilnahme ist hybrid oder vor Ort möglich.

Nähere Informationen und Anmeldung unter: https://www.anwaltsinstitut.de/fortbildungen/[…]



2. Juli 2024 | „Bauvertragsrecht kompakt nach BGB und VOB“ – Vortrag bei der Baukammer Berlin

Patrique Metzger wurde bei der Baukammer Berlin für die folgende zweistündige Fortbildungsveranstaltung einschließlich Diskussionsmöglichkeit für den 04.07.2024, 17:00 Uhr, gebucht:

 

„Bauvertragsrecht kompakt nach BGB und VOB“

Der Vortrag soll anhand aktueller Rechtsprechung und konkreter Fallbeispiele aus der Praxis eine Gesamtübersicht über die wichtigsten Regelungen im BGB sowie in der VOB/B bieten. Im Zentrum stehen dabei unter anderem unzulässige Vertragsklauseln und Regelungen in der VOB/B. Schließlich dürften zahlreiche Vorschriften der VOB/B aufgrund der BGB-Reform vom 01.01.2018 unwirksam geworden sein. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Nachtragsrecht.

 

Nähere Informationen und Anmeldung unter [www.baukammerberlin.de/fort-und-weiter…]



14. Juni 2024 | Handelsblatt kürt „Beste Wirtschaftsanwälte in Deutschland 2024“

Am 13.06.2024 veröffentlichte das Handelsblatt gemeinsam mit dem Branchendienst Best Lawyers die Liste „Beste Wirtschaftsanwälte in Deutschland 2024“.

Wir freuen uns, dass wie schon in den Vorjahren unser Namensgeber Ralf Kemper erneut in die Liste der besten Baurechtsanwälte aufgenommen wurde!

 



23. Mai 2024 | Abnahme und Prüfbarkeit der Schlussrechnung sind nicht immer Fälligkeitsvoraussetzung

Gemäß § 650g Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB ist Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch, dass eine Abnahme erfolgt ist und der Unternehmer eine prüffähige Schlussrechnung gelegt hat. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk gleichwohl als abgenommen (sogenannte fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 S. 1 BGB). Ein Verbraucher muss jedoch in Textform auf diese Abnahmefiktion hingewiesen worden sein (§ 640 Abs. 2 S. 2 BGB).
Das OLG Karlsruhe hat in einem aktuell erschienenen Urteil vom 30.01.2024 (Az. 8 U 64/22) klargestellt, dass der Besteller jedenfalls dann zur Abnahme verpflichtet ist, wenn die fertig gestellten Arbeiten vertragsgemäß erbracht sind. In diesem Fall ist die Werklohnforderung auch ohne Abnahme fällig. Weiter heißt es in der besagten Entscheidung, dass sich ein Auftraggeber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) jedenfalls dann nicht auf die angeblich fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung berufen kann, wenn er zur Beurteilung der geltend gemachten Forderung keiner weiteren Information mehr bedarf. In dem Ausgangsfall ging es um Stundenlohnarbeiten, wobei Material und Maschinen vom Auftraggeber gestellt wurden, weshalb deren Einsatz zur Ermittlung der Schlussrechnungsforderung unerheblich war. Maßgeblich war lediglich die Anzahl der geleisteten Stunden, welche dem Auftraggeber aber unstreitig bekannt waren. Ein Auftraggeber dürfe sich aber nicht auf fehlende Informationen berufen, welche unstreitig seien.
In der gerichtlichen Praxis dürfte in der Regel durch ein Sachverständigengutachten zu klären sein, ob die Leistungen vertragsgemäß erbracht worden sind, es also überhaupt auf die Abnahme ankommt. Soweit eine Schlussrechnung als nicht prüffähig gerügt werden soll, kommt es darauf an, welche Informationen überhaupt fehlen und ob diese streitig sind.



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